Kur
Die ambulante Badekur in Treuchtlingen
Die "ambulante Badekur" wird auch "freie Badekur" oder "offene Badekur" genannt. Sie ist als Vorsorge- und Rehabilitationskur die "klassische" Badekur. Jedes Mitglied einer gesetzlichen oder Ersatzkasse und dessen mitversicherte Familienangehörige können diese Art der Kur in Anspruch nehmen.
Soweit die Indikationen des Treuchtlinger Heilwassers zur Linderung Ihrer Beschwerden beitragen, können Sie in Abstimmung mit Ihrem Hausarzt und Ihrer Kasse Treuchtlingen als Ihren Kurort selbst bestimmen. Haben Sie den Zeitpunkt Ihrer Kur festgelegt, entscheiden Sie sich für ein Quartier (Hotel, Gasthof, Privatpension oder Ferienwohnung) und einer Verpflegungsart (Selbst, mit Frühstück, Halb- oder Vollpension) Ihrer Vorstellung.
Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationskuren dauern im Normalfall 3 Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit gibt es die Möglichkeit, den Kuraufenthalt zu verlängern.
Die Arztkosten werden von der Kasse voll übernommen. Für Kurmittel und Anwendungen muss lediglich der übliche Eigenanteil gezahlt werden. Die Sozial- und Überforderungsklausel findet hierfür ihre Anwendung. Kinder unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlung leisten.
Ambulante Kuren werden mit einem Mindestabstand von drei Jahren genehmigt. Für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe werden täglich 13 Euro Zuschuss gewährt. Bei Kindern mit chronischen Erkrankungen beträgt der Zuschuss 21 Euro und die Begrenzung der Kurdauer auf drei Wochen entfällt.
Mitglieder der privaten Krankenkassen haben einen Anspruch auf die genannten Kurleistungen, wenn sie einen Tarif abgeschlossen haben, der diese beinhaltet. Für Beamte im öffentlichen Dienst gelten die Vorschriften der Beihilfe.
Tel.: 09142/96 02-0 • Fax: 09142/96 02-23 • E-mail: info@altmuehltherme.de

