Thermalbad

Tun Sie sich etwas Gutes! Genießen Sie die heilenden Kräfte von Wasser und Wärme in der Altmühltherme Treuchtlingen. Schenken Sie sich einen schönen Tag, der Ihr Wohlbefinden und Ihre Kraft fördert. Denn ein ausgeglichener Körper ist die Basis für ein gesundes Leben.

Aus zwei, staatlich-zertifizierten Heilquellen sprudelt kostbares Heilwasser in die Thermalbecken der Altmühltherme. Das Treuchtlinger Thermalwasser unterstützt Sie bei der Genesung von Erkrankungen, Operationen und Verletzungen. Dieser außergewöhnlichen Qualität des Wassers wird sogar verjüngende Wirkung nachgesagt.

Entdecken Sie mit der Altmühltherme eine Oase der Ruhe und Entspannung – zu jeder Jahreszeit. Der Thermalbadbereich hat zwei Außen- und fünf Innenbecken und erstreckt sich weitläufig über zwei Etagen.

Die Altmühltherme beeindruckt als sympathische und großzügige Thermenlandschaft. Sie finden dort sprudelnde Thermalbecken, eine Licht- und Duftgrotte, einen Strömungskanal, einen Wasserfall, einen Whirlpool, Dampfsaunen, Solarien, Entspannungs- und Lichttherapie-Zonen, Ruheterrassen, einen Wintergarten, Kneippbecken und viel Erholsames mehr.

Den Körper entspannen, mit Wassermassagen blockierte Muskeln lösen, vergnüglich im angenehmen Wasser planschen. Entdecken Sie für sich die Thermalquellen der Altmühltherme! Erleben Sie schöne Stunden beim Entspannen, Erholen und Genießen!

Öffnungszeiten

Montag 09.00 bis 20.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 09.00 bis 21.00 Uhr
Freitag 09.00 bis 22.00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage 09.00 bis 20.00 Uhr

Eintrittspreise für Erwachsene

Badezeit Einzelkarte
2,5 Stunden 8,30 EUR
3,5 Stunden 10,30 EUR
   
Tageskarte 14,50 EUR
   
Happy Hour (2 Std. v. Betriebsende) 7,20 EUR

Eintrittspreise für Kinder (3 bis 16 J.)

Badezeit Einzelkarte
2,5 Stunden 6,60 EUR
3,5 Stunden 8,30 EUR
   
Tageskarte 11,60 EUR

Die Nachzahlgebühr beträgt für Erwachsene/Kinder je angefangene halbe Stunde 1,20 EUR.

Weitere Preise für Gruppen, Schwerbehinderte usw. auf Anfrage. Sämtliche Ermäßigungen (z.B. Alter, Familienzugehörigkeit) sind ggf. mit weiteren Belegen, bei jedem Besuch durch einen amtlichen Ausweis mit Lichtbild nachzuweisen.